Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DasGlaswerk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 27381
EUID
DEM1906.HRB27381
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 252/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch
Kanzlei
BGP Insolvenzverwaltungen
Adresse
Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden
Telefon
0611 / 180 89-100
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung und Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
15.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DasGlaswerk GmbH ist eröffnet. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 15.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Parallel dazu ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden festgesetzt worden. Der Verwalter erhält die Erlaubnis, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft der Entscheidung der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnungsmasse beträgt 53.256,64 EUR. Ein Zuschlag von 10% wurde für Mehraufwand gewährt. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 252/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der DasGlaswerk GmbH, Erbacher Straße 23, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 27381), vertr. d.: 1. Jörg Wattenberg-Mundt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich…
10 IN 252/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der DasGlaswerk GmbH, Erbacher Straße 23, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 27381), vertr. d.: 1. Jörg Wattenberg-Mundt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 15.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 252/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DasGlaswerk GmbH, Erbacher Straße 23, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 27381), vertr. d.: 1. Jörg Wattenberg-Mundt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf…
10 IN 252/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DasGlaswerk GmbH, Erbacher Straße 23, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 27381), vertr. d.: 1. Jörg Wattenberg-Mundt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89 -189, E-Mail: mail@bgp-insol.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 53.256,64 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Dem Verwalter war ein Zuschlag von 10% für seinen Mehraufwand insbesondere im Zusammenhang mit den unvollständig vorhandenen Geschäftsunterlagen und der dadurch bedingten Recherche bei Dritten zum Erhalt notwendiger Unterlagen zu gewähren.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.07.2026
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