Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
datatrend GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 101783
EUID
DEP2305.HRB101783
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 17/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Wandel
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
16.05.2024
Stichtag Forderungsprüfung
20.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der datatrend GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Matthias Wandel, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Zuschlag von 15 % aufgrund obstruktiven Verhaltens des Geschäftsführers gewährt wurde. Die Gläubiger haben in einem schriftlichen Verfahren über besonders bedeutsame Rechtshandlungen abgestimmt, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs vom 03.04.2024 zwischen dem Verwalter und Cliff sowie Heike Schultheiß. Ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen wurde auf den 20.10.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche eingelegt werden müssen. Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger wurden zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters aufgefordert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 17/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datatrend GmbH, Hermannstraße 1, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 101783), vertr. d.: Cliff Schultheiß, Felsenkellerweg 29, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestim…
37 IN 17/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datatrend GmbH, Hermannstraße 1, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 101783), vertr. d.: Cliff Schultheiß, Felsenkellerweg 29, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
16.05.2024.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss des Vergleichs vom 03.04.2024 zwischen dem Insolvenzverwalter Matthias Wandel (Anspruchsteller) und Herrn Cliff Schultheiß (Anspruchsgegner zu 1.) sowie Frau Heike Schultheiß (Anspruchsgegnerin zu 2.)
Hinweis:
Zustimmungen und Ablehnungen sind schriftlich bis zum Termin zu erheben, sofern weder Zustimmungen noch Ablehnungen der Gläubiger eingehen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt. Dies gilt auch, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 25.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 17/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datatrend GmbH, Hermannstraße 1, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 101783), vertr. d.: Cliff Schultheiß, Felsenkellerweg 29, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Wandel festges…
37 IN 17/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datatrend GmbH, Hermannstraße 1, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 101783), vertr. d.: Cliff Schultheiß, Felsenkellerweg 29, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Wandel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.03.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 169.568,14 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1.
Insgesamt wurde ein Zuschlag in Höhe von 15 % gewährt. Die Höhe des Zuschlages begründet sich zum einen durch den obstruktiven Geschäftsführer wodurch sich zum anderen das Eröffnungsverfahren über das übliche Maß hinaus in die Länge zog.
Um beurteilen zu können, ob das Unternehmen fortgeführt werden soll, musste sich der vorläugie Insolvenzverwalter zunächst einen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation und die vorhandenen Arbeitsverhältnisse des Unternehmens verschaffen. Die dafür benötigten Unterlagen wie Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Unterlagen und Lohnauswertungen wurden vom Geschäftsführer nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt.
Bei dem Insolvenzgericht musste mehrfach eine Fristverlängerung beantragt werden, wodurch die vorläufige Insovenzverwaltung über mehr als 3,5 Monate andauerte. Ein weiterer Grund dafür ist die ständige Abgleichung zwischen den bereits zur Verfügung gestellten und den neuen Unterlagen.
Insgesamt war die Entscheidungsfindung und Datenermittlung durch die mangelhafte Zusammenarbeit durch die oben genannten Gründe sehr zeitaufwendig.
Für diese über das übliche Maß hinausgehende Arbeit wird einen Zuschlag in Höhe von 15% für angemessen erachtet.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 16.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 17/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datatrend GmbH, Hermannstraße 1, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 101783), vertr. d.: Cliff Schultheiß, Felsenkellerweg 29, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im sch…
37 IN 17/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datatrend GmbH, Hermannstraße 1, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 101783), vertr. d.: Cliff Schultheiß, Felsenkellerweg 29, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 23.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 17/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datatrend GmbH, Hermannstraße 1, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 101783), vertr. d.: Cliff Schultheiß, Felsenkellerweg 29, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolve…
37 IN 17/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datatrend GmbH, Hermannstraße 1, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 101783), vertr. d.: Cliff Schultheiß, Felsenkellerweg 29, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 16.04.2025
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