Stichtag besondere Gläubigerversammlung und Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
04.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Sportevents und öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen sowie Bürodienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Hameln hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde der 27.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen etwaige Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 27.05.2024 bestimmt wurde. Mit Zustimmung des Gerichts findet d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 27.05.2024 bestimmt wurde. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Die Höhe der anerkannten Forderungen nach § 38 InsO beträgt EUR 94.231,19, während die verwaltete Insolvenzmasse EUR 12.127,66 beträgt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese sind festgesetzt worden; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind diese Beträge nicht zu veröffentlichen. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung sowie den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wird auf den 04.11.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels deckender Masse, gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 94/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt), Hefehof 20, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 210495), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der…
36 IN 94/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt), Hefehof 20, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 210495), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 25.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 94/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt), Hefehof 20, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 210495), vertr. d.: Alpha Conteh, Rudolf-Jahns-Weg 1, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Die Höhe der anerkannten Fo…
36 IN 94/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt), Hefehof 20, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 210495), vertr. d.: Alpha Conteh, Rudolf-Jahns-Weg 1, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Die Höhe der anerkannten Forderungen nach § 38 InsO beträgt EUR 94.231,19. Die verwaltete Insolvenzmasse beträgt EUR 12.127,66. Die Schlussrechnung mit den Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Hameln, Zehnt-
hof 1, 31785 Hameln, zur Einsichtnahme der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 94/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt), Hefehof 20, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 210495), vertr. d.: Alpha Conteh, Rudolf-Jahns-Weg 1, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgeset…
36 IN 94/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt), Hefehof 20, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 210495), vertr. d.: Alpha Conteh, Rudolf-Jahns-Weg 1, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich des Vorschusses gemäß Beschluss vom 09.11.2022
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.08.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 19.970,27 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 11.733,40 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 469,34 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 64,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 23 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 94/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt), Hefehof 20, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 210495), vertr. d.: Alpha Conteh, Rudolf-Jahns-Weg 1, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur…
36 IN 94/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Stark UG (haftungsbeschränkt), Hefehof 20, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 210495), vertr. d.: Alpha Conteh, Rudolf-Jahns-Weg 1, 37603 Holzminden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 04.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hameln, 17.09.2024
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