Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DauNeu GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 22022
EUID
DEU1104.HRB22022
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
544 IN 1642/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
26.01.2023
Frist für Stellungnahmen zur Schlussrechnung
17.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DauNeu GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jens Neumann, ist beim Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 544 IN 1642/22 geführt. Das Verfahren ist am 26.01.2023 eröffnet worden. Am 07.10.2026 hat das Gericht die Vergütung des Insolvenzverwalters antragsgemäß festgesetzt und die Entnahme aus der Masse gestattet. Der Berechnung lag eine Teilungsmasse von 117.598,45 EUR zugrunde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlusstermin angesetzt und das Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Dem Insolvenzgericht wurde die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass Forderungen in Höhe von 398.749,63 EUR zur Schlussverteilung zu berücksichtigen sind, während eine Masse von 71.335,71 EUR zur Verfügung steht. Die Insolvenzgläubiger haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bis zum 17.11.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Rechtsbehelfsbelehrung weist darauf hin, dass gegen die Entscheidungen die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung eingelegt werden kann, wobei die Fristen mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung beginnen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1642/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DauNeu GmbH, Karl-Marx-Straße 36, 01612 Nünchritz, Amtsgericht Dresden , HRB 22022
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Neumann
ergeht am 07.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter w…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1642/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DauNeu GmbH, Karl-Marx-Straße 36, 01612 Nünchritz, Amtsgericht Dresden , HRB 22022
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Neumann
ergeht am 07.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung antragsgemäß festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 26.01.2023 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 29.11.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 117.598,45 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von ... EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1642/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DauNeu GmbH, Karl-Marx-Straße 36, 01612 Nünchritz, Amtsgericht Dresden , HRB 22022
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Neumann
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verf…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1642/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DauNeu GmbH, Karl-Marx-Straße 36, 01612 Nünchritz, Amtsgericht Dresden , HRB 22022
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Neumann
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 17.11.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 398.749,63 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 71.335,71 EUR zur Verfügung".
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht für die Beteiligten aus.
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