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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIN PLAY GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Pabst, wird beim Amtsgericht Chemnitz geführt. Am 05.10.2026 hat das Gericht die Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erlassen. Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig zur Einsicht aus. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.11.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Die Tabelle und eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
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