Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DAV GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50704
EUID
DEM1114.HRB50704
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 569/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151/396820
Termine & Fristen
Eröffnung
20.10.2025 , 10:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.12.2025
Widerspruchsfrist
12.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DAV GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg ist am 20.10.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert ist bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 22.12.2025 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Die Frist für Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie für die Einleitung weiterer Maßnahmen (wie z. B. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder Antrag auf Zwischenrechnungslegung) endet am 12.01.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 569/25 : Am 20.10.2025 um 10:39 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin DAV GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 2, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 50704), vertr. d.: Chunmei Xu, -als GF d. Fa. DAV GmbH-, die Flachslöcher 5, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), …
Geschäftsnummer: 8 IN 569/25 : Am 20.10.2025 um 10:39 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin DAV GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 2, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 50704), vertr. d.: Chunmei Xu, -als GF d. Fa. DAV GmbH-, die Flachslöcher 5, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 22.12.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 12.01.2026. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 12.01.2026 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.10.2025
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