Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SWW2E Sun Wind Waste to Energy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ahornstraße 48, 63071 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 52451
EUID
DEM1114.HRB52451
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 651/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Kanzlei
BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
Telefon
069 - 34 87 92 00
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.02.2025
Aufhebung
09.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit sowie die Planung und Durchführung von erneuerbaren Energieprojekten, insbesondere im Anlagebau, im In- und Ausland sowie die Gründung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften gleicher oder verwandter Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SWW2E Sun Wind Waste to Energy GmbH wurde am 10.02.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 09.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Infolgedessen sind die Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.02.2025 am 09.10.2025 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 651/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SWW2E Sun Wind Waste to Energy GmbH, GmbH, Ahornstraße 48, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52451), vertr. d.: Andreas Karsten, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.10.2025 mangels Masse abgew…
8 IN 651/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SWW2E Sun Wind Waste to Energy GmbH, GmbH, Ahornstraße 48, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52451), vertr. d.: Andreas Karsten, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.02.2025 sind am 09.10.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 651/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SWW2E Sun Wind Waste to Energy GmbH, GmbH, Ahornstraße 48, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52451), vertr. d.: Andreas Karsten, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.…
8 IN 651/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SWW2E Sun Wind Waste to Energy GmbH, GmbH, Ahornstraße 48, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52451), vertr. d.: Andreas Karsten, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.02.2025 am 09.10.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 651/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SWW2E Sun Wind Waste to Energy GmbH, GmbH, Ahornstraße 48, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52451), vertr. d.: Andreas Karsten, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens…
Az.: 8 IN 651/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SWW2E Sun Wind Waste to Energy GmbH, GmbH, Ahornstraße 48, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52451), vertr. d.: Andreas Karsten, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.02.2025
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