Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DBB Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wellritzstraße 41, 65183 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 32806
EUID
DEM1906.HRB32806
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 55/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch
Kanzlei
BGP Insolvenzverwaltungen
Adresse
Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden
Telefon
0611 / 180 89-100
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
24.09.2024
Schlusstermin
04.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Mauer- und Betonhandwerkarbeiten, Straßenbau- und Erdbauarbeiten, Bauwerksanierung und Putzarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBB Bau GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 24.09.2024 festgelegt wurde. Später wurde die Schlussverteilung beschlossen und der Schlusstermin auf den 04.06.2025 bestimmt. Der verfügbare Massebestand beträgt 19.713,60 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 212.305,04 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch wurden festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 29.251,86 EUR zugrunde gelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 55/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBB Bau GmbH, Wellritzstraße 41, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32806), vertr. d.: Ebubekir Celik, Schwalbacher Straße 69, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird i…
10 IN 55/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBB Bau GmbH, Wellritzstraße 41, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32806), vertr. d.: Ebubekir Celik, Schwalbacher Straße 69, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 29.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 55/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBB Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Wellritzstraße 41, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32806), vertr. d.: Ebubekir Celik, als GF der DBB Bau GmbH, Schwalbacher Straße 69, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlu…
10 IN 55/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBB Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Wellritzstraße 41, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32806), vertr. d.: Ebubekir Celik, als GF der DBB Bau GmbH, Schwalbacher Straße 69, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 04.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 55/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBB Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Wellritzstraße 41, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32806), vertr. d.: Ebubekir Celik, als GF der DBB Bau GmbH, Schwalbacher Straße 69, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Ve…
10 IN 55/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBB Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Wellritzstraße 41, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32806), vertr. d.: Ebubekir Celik, als GF der DBB Bau GmbH, Schwalbacher Straße 69, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 19.713,60 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 212.305,04 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 55/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBB Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Wellritzstraße 41, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32806), vertr. d.: Ebubekir Celik, als GF der DBB Bau GmbH, Schwalbacher Straße 69, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolve…
10 IN 55/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBB Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Wellritzstraße 41, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32806), vertr. d.: Ebubekir Celik, als GF der DBB Bau GmbH, Schwalbacher Straße 69, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 29.251,86 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Dem Insolvenzverwalter ist der beantragte Zuschlag gem. § 3 InsVV in Höhe von 15 % hinsichtlich des obstruktiven Schuldner-Vertreters zu bewilligen. Geschäftsunterlagen mussten im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden, in dem Zusammenhang war ein Durchsuchungsbeschluss zu erwirken, die schlussendlich vorgelegten Unterlagen waren größenteils unsortiert und unvollständig.
Insoweit wird auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters hierzu gem. Antrag vom 11.02.2025 verwiesen.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 13.03.2025
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