Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Graf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mainzer Straße 46, 55252 Mainz-Kastel
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 30423
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1906.HRB30423
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 36/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.09.2022
Anzeige Masseunzulänglichkeit
24.04.2024
Festsetzung Vergütung vorl. Verwalter
25.06.2024
Stichtag für Widersprüche gegen Forderungen
15.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Gas- und Wasser- und Heizungsinstallationsarbeiten aller Art und alle hiermit verbundenen Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Gebäudetechnik
Geschäftstätigkeit
Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen bzw. den Nachlass der Graf GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Marcel Graf, ist beim Amtsgericht Wiesbaden anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde die vorläufige Verwaltung mit Beschluss vom 09.09.2022 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Fluck, hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Gerichts festsetzen lassen. Die Bemessung der Vergütung erfolgte unter Berücksichtigung der Teilungsmasse in Höhe von 67,32 Euro sowie der Dauer und des Umfangs der Tätigkeit. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Verfahren befindet sich somit in einer Phase der Masseunzulänglichkeit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen bzw. den Nachlass der Graf GmbH (Mainzer Str. 46, 55252 Mainz-Kastel) ist beim Amtsgericht Wiesbaden anhängig. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 09.09.2022 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Fluck hat seine Vergütung und Auslagen d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen bzw. den Nachlass der Graf GmbH (Mainzer Str. 46, 55252 Mainz-Kastel) ist beim Amtsgericht Wiesbaden anhängig. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 09.09.2022 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Fluck hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Gerichts festsetzen lassen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Für das schriftliche Prüfverfahren nach Ablauf der Anmeldefrist wurde ein Stichtag auf den 15.12.2026 bestimmt, an dem Widersprüche gegen Forderungen eingelegt werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Graf GmbH, Mainzer Str. 46, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 30423), vertr. d.: Marcel Graf, Sportplatzstr. 13, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bz…
10 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Graf GmbH, Mainzer Str. 46, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 30423), vertr. d.: Marcel Graf, Sportplatzstr. 13, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Graf GmbH, Mainzer Str. 46, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 30423), vertr. d.: Marcel Graf, Sportplatzstr. 13, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festg…
10 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Graf GmbH, Mainzer Str. 46, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 30423), vertr. d.: Marcel Graf, Sportplatzstr. 13, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Graf GmbH, Mainzer Str. 46, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden, HRB 30423),
vertreten durch:
Marcel Graf, Sportplatzstr. 13, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Fluck, fluck | von römer | rechtsanwälte, Walkmühlstr. 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611-732 99 60, Fax: 0611-732 99 6111, E-Mail: info@fluck-vonroemer.de, Internet: www.ra-fluck.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 09.09.2022 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 67,32 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Bergmann
Rechtspflegerin
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Graf GmbH, Nachtigallenweg 5, 65719 Hofheim (AG Wiesbaden , HRB 30423), vertr. d.: Marcel Graf, Sportplatzstr. 13, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten A…
10 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Graf GmbH, Nachtigallenweg 5, 65719 Hofheim (AG Wiesbaden , HRB 30423), vertr. d.: Marcel Graf, Sportplatzstr. 13, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.09.2026
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