Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dechering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 6689
EUID
DEG1103.HRB6689
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 23/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Krafft
Adresse
Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.02.2025 , 09:20 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 10:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.05.2025
Berichts- und Prüfungstermin
18.06.2025
Masseunzulänglichkeit
10.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dechering GmbH, Sitz in Stadt Schlieben, ist am 13.02.2025 die Bestellung von Rechtsanwalt Thomas Krafft zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts erfolgt. Das Verfahren ist am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 16.0erm 2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 18.06.2025. Am 10.07.2025 ist die Anzeige des Verwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dechering GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 6689 CB), Platz der Jugend 28, 04936 Stadt Schlieben ist am 10.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 11. Juli 2025
63 IN…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dechering GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 6689 CB), Platz der Jugend 28, 04936 Stadt Schlieben ist am 10.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 11. Juli 2025
63 IN 23/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dechering GmbH, HRB 6689 CB, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Dechering- Linde, Straße der Jugend 28, 04936 Stadt Schlieben ist heute, am 13.02.2025, um 09.20 Uhr Herr Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dechering GmbH, HRB 6689 CB, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Dechering- Linde, Straße der Jugend 28, 04936 Stadt Schlieben ist heute, am 13.02.2025, um 09.20 Uhr Herr Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 23/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dechering GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 6689 CB), Geschäftszweig: die Beratung und Durchführung von Leistungen im Bereich des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus u.a., Platz der Jugend 28, 04936 Stadt Schlieben, eingetragener Sitz: Stadt Schlieben, v…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dechering GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 6689 CB), Geschäftszweig: die Beratung und Durchführung von Leistungen im Bereich des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus u.a., Platz der Jugend 28, 04936 Stadt Schlieben, eingetragener Sitz: Stadt Schlieben, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Dechering-Linde wurde am 01.04.2025, um 10:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 18. Juni 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 01.04.2025
Az.: 63 IN 23/25
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.