Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DeCon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ingolstadt HRB 2846
EUID
DED5701V.HRB2846
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 15/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeCon GmbH findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO (Tabellenblattnummer 13 und 14) im schriftlichen Verfahren statt. Der Prüfungsstichtag, welcher dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.11.2025. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens an diesem Tag beim Gericht eingehen und müssen den Grund (Grund, Betrag oder Rang) angeben; eine wirksame Abgabe per einfacher E-Mail ist nicht möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 15/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DeCon GmbH, Boschstraße 10, 85080 Gaimersheim, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ray-Com-Solutions GmbH, diese vertreten durch die Gesellschafterin Berenike Trabert, Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 2846
- Schuldne…
IN 15/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DeCon GmbH, Boschstraße 10, 85080 Gaimersheim, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ray-Com-Solutions GmbH, diese vertreten durch die Gesellschafterin Berenike Trabert, Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 2846
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf Partnerschaft mbB, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 137-22
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1. Die Prüfung der bis 10.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 und 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.11.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 30.09.2025
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