Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeCon GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Braunschweig, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Meiningen. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Berenike Trabert vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf Partnerschaft mbB in Hannover bestellt. Das Gericht hat die Prüfung der noch nicht geprüften und der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Den Insolvenzgläubigern, dem Insolvenzverwalter und der Schuldnerin steht es bis zum 11.09.2025 frei, gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch beim Insolvenzgericht einzulegen. Die Anmeldeunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch gegen eine nachgemeldete Forderung erhoben, gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Der Insolvenzverwalter ist mit der Zustellung des Beschlusses an die nachmeldenden Gläubiger durch Aufgabe zur Post beauftragt worden.
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