Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mettec-Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 30642
EUID
DEG1312.HRB30642
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
IN 185/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Bierbach
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Termine & Fristen
Antrag vorläufiger Sachwalter
13.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mettec-Holding GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Axel Bierbach festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 13.08.2024. Das Gericht hat einen Zuschlag von 40 % auf Grund des Umfangs und vieler Detailarbeiten festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Meiningen einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 185/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mettec-Holding GmbH, Leipziger Straße 109 a, 14929 Treuenbrietzen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Benjamin Klein, Königinstraße 47, 80539 München und Dr. Holger Leichtle, Wallensteinstraße 37, 72770 Reutlingen
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Regis…
IN 185/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mettec-Holding GmbH, Leipziger Straße 109 a, 14929 Treuenbrietzen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Benjamin Klein, Königinstraße 47, 80539 München und Dr. Holger Leichtle, Wallensteinstraße 37, 72770 Reutlingen
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 30642 P
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Axel Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Das Gericht hat einen Zuschlag von 40 % auf Grund des Umfangs und vieler Detailarbeiten festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 13.08.2024.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 185/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mettec-Holding GmbH, Leipziger Straße 109 a, 14929 Treuenbrietzen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Benjamin Klein, Königinstraße 47, 80539 München und Dr. Holger Leichtle, Wallensteinstraße 37, 72770 Reutlingen
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Regis…
IN 185/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mettec-Holding GmbH, Leipziger Straße 109 a, 14929 Treuenbrietzen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Benjamin Klein, Königinstraße 47, 80539 München und Dr. Holger Leichtle, Wallensteinstraße 37, 72770 Reutlingen
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 30642 P
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 16.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34 bis 41 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 21.07.2026
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