Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
dedra GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 177385
EUID
DEF1103R.HRB177385
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36d IN 2408/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Denny Stanojevic
Termine & Fristen
Antrag Vergütung vorläufige Verwaltung
22.08.2023
Festsetzung Vergütung vorläufige Verwaltung
08.02.2024
Prüfung nachträglicher Forderungen
14.05.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
05.06.2024
Einwendungsfrist Schlusstermin
12.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dedra GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Denny Stanojevic, wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Zuerst beantragte der Insolvenzverwalter am 22.08.2023 Vergütung und Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung, die am 08.02.2024 in Höhe von 27.306,74 EUR zuzüglich Umsatzsteuer sowie Zuschlägen von 62,24 % festgesetzt wurden. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 23-26) im schriftlichen Verfahren geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 05.06.2024. Das Verfahren ist im Stadium des Schlusstermins angekommen. Die Durchführung des Schlusstermins einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung endete am 12.09.2024. Es sind Forderungen in Gesamthöhe von 123.665,15 EUR festgestellt, denen ein Massebestand von 54.900,22 EUR gegenübersteht. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt, wobei vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind. Rechtsbehelfe können binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2408/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dedra GmbH, ehemals geschäftsansässig Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer vertreten durch den Geschäftsführer Stanojevic Denny Stanojevic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr…
36d IN 2408/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dedra GmbH, ehemals geschäftsansässig Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer vertreten durch den Geschäftsführer Stanojevic Denny Stanojevic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 177385 B
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 22.08.2023 eine Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 63 Abs. 3 InsO, § 2 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 Abs. 3 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 27.306,74 EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 62,24 % für die Vorbereitung der übertragenen Sanierung und die dreimonatige Geschäftsfortführung beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
36d IN 2408/21, Amtsgericht Charlottenburg, 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2408/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385 wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § …
36d IN 2408/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385 wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 63 Abs. 3 InsO, § 2 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 Abs. 3 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 27.306,74 EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der gültigen Höhe von 16 % festgesetzt.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 62,24 % (für die Vorbereitung der übertragenen Sanierung und die dreimonatige Geschäftsfortführung) festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2408/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 14.05.2024 nachträglic…
36d IN 2408/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2408/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. §…
36d IN 2408/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.09.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 123.665,15 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 54.900,22 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2408/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe vo…
36d IN 2408/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 123.665,15 EUR steht ein Betrag von 54.900,22 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2408/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385
-Schuldnerin-
wurden die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die A…
36d IN 2408/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
dedra GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177385
-Schuldnerin-
wurden die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 78.295,99 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 40 % für (obstruktiver Geschäftsführer, keine ordnungsgemäße Buchführung) festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.