Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 16659
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E+S Kassensysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Seydelstraße 7, 10117 Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 16659
EUID
DER1304.HRB16659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36e IN 7418/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Sietz
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
09.01.2024 , 16:00 Uhr
Berichtstermin
13.02.2024 , 12:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.03.2024
Prüfungstermin
23.04.2024 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Software, Vertrieb und Service von Software sowie Vertrieb von Hardware aller Art sowie alle artverwandten Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E+S Kassensysteme GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Cemal Cakmak, ist am 09.01.2024 um 16:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind auf den 13.02.2024 um 12:15 Uhr anberaumt worden. Der Prüfungstermin findet am 23.04.2024 um 12:00 Uhr statt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist am 29.11.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36e IN 7418/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E+S Kassensysteme GmbH,
Seydelstraße 7, 10117 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Cemal Cakmak
Registergericht: Amtsgericht Kleve Register-Nr.: HRB 16659
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Verkauf und Betrieb von Kassensystemen
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1. Das Insolvenzverfa…
36e IN 7418/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E+S Kassensysteme GmbH,
Seydelstraße 7, 10117 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Cemal Cakmak
Registergericht: Amtsgericht Kleve Register-Nr.: HRB 16659
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Verkauf und Betrieb von Kassensystemen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 09.01.2024 um 16.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Sietz
Rankestraße 33, 10789 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 13.02.2024, 12:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 23.04.2024, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 29.11.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.01.2024
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