Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Defacto GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Ober-Saulheimer-Straße 6, 55286 Wörrstadt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 50911
EUID
DET2304V.HRB50911
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 12/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Fluck
Adresse
Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden
Telefon
0611/7329960
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.02.2026 , 09:40 Uhr
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
30.03.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.04.2026 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Verpackungsdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defacto GmbH in Wörrstadt hat das Amtsgericht Alzey am 26.02.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Stephan Fluck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 30.03.2026 wurde der Beschluss zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 26.02.2026 aufgehoben. Am 30.04.2026 ist erneut die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei derselbe vorläufige Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Antragstellerin wird aufgefordert, Verfügungen nur mit Zustimmung des Verwalters zu tätigen. Schuldner der Antragstellerin werden zur Leistung nur unter Beachtung des Beschlusses aufgefordert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 12/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defacto GmbH, Ober-Saulheimer-Straße 6, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 50911), vertr. d.: Irfan Ali Mehmedali, Akazienstraße 21, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 26.02.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 30.03.2…
1 IN 12/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defacto GmbH, Ober-Saulheimer-Straße 6, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 50911), vertr. d.: Irfan Ali Mehmedali, Akazienstraße 21, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 26.02.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 30.03.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Alzey, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 12/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defacto GmbH, Ober-Saulheimer-Straße 6, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 50911), vertr. d.: Irfan Ali Mehmedali, Akazienstraße 21, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist am 26.02.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsteller…
1 IN 12/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defacto GmbH, Ober-Saulheimer-Straße 6, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 50911), vertr. d.: Irfan Ali Mehmedali, Akazienstraße 21, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist am 26.02.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Fluck, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611/7329960, Fax: 0611/732996111 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey, 26.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defacto GmbH, Ober-Saulheimer-Straße 6, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 50911), vertr. d.: Irfan Ali Mehmedali, Akazienstraße 21, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsteller…
1 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defacto GmbH, Ober-Saulheimer-Straße 6, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 50911), vertr. d.: Irfan Ali Mehmedali, Akazienstraße 21, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Fluck, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611/7329960, Fax: 0611/732996111 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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