Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kadeko Bauservice & Handels GmbH vertr. d.d. GF Alex Kohl
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Planiger Straße 34, Gebäude 66 N, 55543 Bad Kreuznach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 24034
EUID
DET2101V.HRB24034
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
25.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Rahmen von Bau und Unterhaltung von Gebäuden jeglicher Art unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die lediglich unter Leitung eines Handwerksmeisters erbracht werden dürfen . Insbesondere folgende Tätigkeiten: Garten- und Landschaftsbau, Trockenbau, Montage & Demontage, Abbruch-, Bodenlegearbeiten, Kabelverlegung (ohne Anschlussarbeiten), Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten, Gebäude-, Unterhalts-, Baustellen-, Dach- und Industriereinigungen, Entrümpelungen, Sanierung sowie Renovierung, Arbeitnehmerüberlassung. Sowie Import und Export von Waren aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kadeko Bauservice & Handels GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alex Kohl, ist am 25.03.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin und der Antragsgegnerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 20/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kadeko Bauservice & Handels GmbH vertr. d.d. GF Alex Kohl, Gebäude 66 N, Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 24034), vertr. d.: Alex Kohl, Gersweilerweg 32, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung…
3 IN 20/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kadeko Bauservice & Handels GmbH vertr. d.d. GF Alex Kohl, Gebäude 66 N, Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 24034), vertr. d.: Alex Kohl, Gersweilerweg 32, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 25.03.2026
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