Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 94200
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DEHVISIONS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gummersbacherstr. 44-48, 51645 Gummersbach
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 94200
EUID
DER3306.HRB94200
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 20/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
06.07.2025
Prüfungstermin
06.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Vermarktung und der Vertrieb von Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken und anderen energieerzeugenden Produkten von Energieanbietern und Herstellern über verschiedene Vetriebskanäle, die Vermittlung von Versorgungsverträgen sowie alle Geschäfte, die zur Erreichung des Gesellschaftszweck erforderlich oder dienlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEHVISIONS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94200, ist eröffnet. Das Verfahren wird durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Henn und Herrn Michael Siefert vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 06.08.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 06.07.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 20/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94200 eingetragenen DEHVISIONS GmbH, Gummersbacher Str. 44 - 48, 51645 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Henn, Gummersbacher Str. 44 - 48…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 20/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94200 eingetragenen DEHVISIONS GmbH, Gummersbacher Str. 44 - 48, 51645 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Henn, Gummersbacher Str. 44 - 48, 51645 Gummersbach und Herrn Michael Siefert, Gummersbacher Str. 44 - 48, 51645 Gummersbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
06.08.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
06.07.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 20/22
Amtsgericht Köln, 06.05.2025
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