Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dellux GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schleifbachweg 49 - 53, 74613 Öhringen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 793278
EUID
DEB8534.HRB793278
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 114/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin -Fachanwältin für Insolvenzrecht- Annemarie Dhonau
Kanzlei
Dr. Schiebe u. Coll.
Adresse
Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/20278902-0
E-Mail
Termine & Fristen
Berichtigung Beschluss
30.06.2026
Eröffnung
01.09.2026 , 12:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.11.2026
Berichtstermin
24.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Verkauf und die Montage von fertigen Bauelementen sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Rahmen von Bau und Unterhaltung von Gebäuden jeglicher Art unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die lediglich unter Leitung eines Handwerksmeisters erbracht werden dürfen. Insbesondere folgende Tätigkeiten: Montage und Demontagearbeiten, Industriemontage; Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, Umzugsdienste; Gärtnerdienste; Montage und Installation von Photovoltaikanlagen; Kabelverlegung, bzw. Installation (ohne Anschlussarbeiten); Gebäude-, Unterhalts- und lndustriereinigungen; Trocken- und Akustikbau; Bodenverlegearbeiten sowie Import- und Exportgeschäfte jeder Art. Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Events, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Events, sowie in der PR- und Werbeindustrie. Der Betrieb eines Hotels, die Vermietung von Appartements, sowie der Betrieb von Gaststätten, Restaurants, Bistros, Bars mit dazugehöriger Außengastronomie, Catering- und Partyservices.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Dellux GmbH ist der Beschluss vom 30.06.2026 berichtigt worden, wobei die Handelsregisternummer von HRB 793279 auf HRB 793278 korrigiert wurde. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am 13.07.2026 diese Berichtigung bekanntgegeben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dellux GmbH ist am 01.09.2026 eröffnet worden. Rechtsmittelbelehrungen zu einem berichtigten Beschluss vom 30.06.2026 sowie zur Eröffnungsentscheidung vom 02.09.2026 wurden bekanntgegeben. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, ist bestellt. Gläubiger hab…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dellux GmbH ist am 01.09.2026 eröffnet worden. Rechtsmittelbelehrungen zu einem berichtigten Beschluss vom 30.06.2026 sowie zur Eröffnungsentscheidung vom 02.09.2026 wurden bekanntgegeben. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, ist bestellt. Gläubiger haben ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 24.11.2026 bestimmt worden. Es wurde Restschuldbefreiung beantragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 114/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dellux GmbH, Kreuznacher Straße 34-36, 55546 Volxheim (AG Stuttgart, HRB 793278), vertr. d.: Viktor Dell, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.06.2026 berichtigt worden.
Statt HRB 793279 muss es richtig heißen: HRB 793278
Der vollständige Besch…
3 IN 114/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dellux GmbH, Kreuznacher Straße 34-36, 55546 Volxheim (AG Stuttgart, HRB 793278), vertr. d.: Viktor Dell, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.06.2026 berichtigt worden.
Statt HRB 793279 muss es richtig heißen: HRB 793278
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 oder dem Landgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: DE.Justiz.d23ba616-afea-408c-a283-d96a178274c2d.4975 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 114/26 Am 01.09.2026 um 12:44 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Dellux GmbH, Kreuznacher Straße 34-36, 55546 Volxheim (AG Stuttgart, HRB 793278), vertr. d.: Viktor Dell, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe …
Geschäfts-Nr.: 3 IN 114/26 Am 01.09.2026 um 12:44 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Dellux GmbH, Kreuznacher Straße 34-36, 55546 Volxheim (AG Stuttgart, HRB 793278), vertr. d.: Viktor Dell, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. -, -Fachanwältin für Insolvenzrecht-, Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/20278902-0, Fax: 0671/20278902-9, E-Mail: badkreuznach@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 03.11.2026.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 24.11.2026.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Es wurde Restschuldbefreiung beantragt.
Die Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 02.09.2026.
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