Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fenix Hochbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wilhelmstraße 79, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 26979
EUID
DET2210V.HRB26979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 202/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
29.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Rohbau und schlüsselfertiges Bauen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenix Hochbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Schmitz hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 11.693,01 EUR. Es sind festgestellte Forderungen in Höhe von 181.238,28 EUR zu berücksichtigen. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung, da Masse vorhanden ist und die Verfahrenskosten bedient werden sollen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenix Hochbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Schmitz hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 11.693,01 EUR. Es ist Masse in Höh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenix Hochbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Schmitz hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 11.693,01 EUR. Es ist Masse in Höhe von 7.956,22 EUR vorhanden, wovon zunächst die Verfahrenskosten bedient werden müssen. Festgestellte Forderungen belaufen sich auf 181.238,28 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 29.09.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 202/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenix Hochbau GmbH, Wilhelmstraße 79, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26979), vertr. d.: Anna Gavranovic, Lemierser Straße 7, 52074 Aachen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Schmitz…
6 IN 202/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenix Hochbau GmbH, Wilhelmstraße 79, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26979), vertr. d.: Anna Gavranovic, Lemierser Straße 7, 52074 Aachen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Schmitz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 11.693,01 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 238,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 68 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenix Hochbau GmbH, Wilhelmstraße
79, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (HRB 26979), ges. vertr. d.: Anna Gavranovic,
Lemierser Straße 7, 52074 Aachen, (Geschäftsführerin) - 6 IN 202/23, Amtsgericht Bad
Neuenahr-Ahrweiler - soll die Schlussverteilung stattfinden. Es ist Masse…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenix Hochbau GmbH, Wilhelmstraße
79, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (HRB 26979), ges. vertr. d.: Anna Gavranovic,
Lemierser Straße 7, 52074 Aachen, (Geschäftsführerin) - 6 IN 202/23, Amtsgericht Bad
Neuenahr-Ahrweiler - soll die Schlussverteilung stattfinden. Es ist Masse vorhanden in Höhe
von 7.956,22 €. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten zu bedienen. Zu
berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 181.238,28 €. Das Verzeichnis
der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in
Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der Insolvenzverwalter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 202/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenix Hochbau GmbH, Wilhelmstraße 79, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26979), vertr. d.: Anna Gavranovic, Lemierser Straße 7, 52074 Aachen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
S…
6 IN 202/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenix Hochbau GmbH, Wilhelmstraße 79, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26979), vertr. d.: Anna Gavranovic, Lemierser Straße 7, 52074 Aachen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 29.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14.07.2026
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