Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DEM Getränke Einzel- und Großhandels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Treibstr. 18, 44147 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 29940
EUID
DER2402.HRB29940
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 42/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Adresse
Lübkestraße 3, 44141 Dortmund
Telefon
0231/1087710
Termine & Fristen
Antragseingang
18.04.2024
Eröffnung
05.09.2024 , 17:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2024
Berichtstermin
18.11.2024
Prüfungstermin
18.11.2024
Masseunzulänglichkeit
04.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Einzel- und Großhandel mit Lebensmitteln (verpackt), Tabakwaren, Süßwaren, Getränken und Kioskbedarf (Abholmarkt und Lieferservice), sowie der Einzelhandel mit elektronischen Geräteteilen, PC, Computer Hard- und Software.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEM Getränke Einzel- und Großhandels GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29940, wird behandelt. Am 04.08.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist am 05.08.2025 durch das Amtsgericht Dortmund bekannt gegeben worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEM Getränke Einzel- und Großhandels GmbH ist am 05.09.2024 um 17:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin vom 18.04.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen ernannt. Die Frist z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEM Getränke Einzel- und Großhandels GmbH ist am 05.09.2024 um 17:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin vom 18.04.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 21.10.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.11.2024. Spätestens ab dem 30.10.2024 werden die Unterlagen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 04.08.2025 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29940 eingetragenen DEM Getränke Einzel- und Großhandels GmbH, Provinzialstr. 75, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kucur, Pr…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29940 eingetragenen DEM Getränke Einzel- und Großhandels GmbH, Provinzialstr. 75, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kucur, Provinzialstraße 75 , 44388 Dortmund
ist am 04.08.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
255 IN 42/24
Amtsgericht Dortmund, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 42/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29940 eingetragenen DEM Getränke Einzel- und Großhandels GmbH, Provinzialstr. 75, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kucur, Provinzialstraße 75 , 44388 …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 42/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29940 eingetragenen DEM Getränke Einzel- und Großhandels GmbH, Provinzialstr. 75, 44388 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kucur, Provinzialstraße 75 , 44388 Dortmund
Geschäftszweig: der Einzel- und Großhandel mit Lebensmitteln (verpackt), Tabakwaren, PP
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.09.2024, um 17:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/1087710, Fax: 023110877120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 30.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
255 IN 42/24
Amtsgericht Dortmund, 05.09.2024
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