Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28250
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
F & S Malerbetrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pierbusch 38a, 44536 Lünen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 28250
EUID
DER2402.HRB28250
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 77/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl
Adresse
Westfalendamm 239, 44141 Dortmund
Telefon
0231/56559921
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.08.2025 , 14:15 Uhr
Eröffnung
06.08.2026 , 15:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.09.2026
Berichtstermin
15.10.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
15.10.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Malerarbeiten aller Art, Balkonbetonsanierung, Balkonbeschichtung, Fassadenanstrich, Wärmedämmung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 05.08.2025 um 14:15 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der F & S Malerbetrieb GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28250, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt worden. Die Schuldnerin ist durch die Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Malerbetrieb GmbH ist am 06.08.2026 um 15:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 10.06.2025 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 05.08.2025 um 14:15 Uhr vorläufige Maßnahmen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Malerbetrieb GmbH ist am 06.08.2026 um 15:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 10.06.2025 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 05.08.2025 um 14:15 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 252 IN 100/25 verbunden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am Donnerstag, 15.10.2026 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Dortmund anberaumt. Dort werden unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 77/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28250 eingetragenen F & S Malerbetrieb GmbH, Pierbusch 38a, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Sabanovic,
Geschäftszweig:…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 77/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28250 eingetragenen F & S Malerbetrieb GmbH, Pierbusch 38a, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Sabanovic,
Geschäftszweig: die Erbringung von Malerarbeiten aller Art, Balkonbetonsanierung, Balkonbeschichtung, Fassadenanstrich,Wärmedämmung.
ist am 05.08.2025, um 14:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
252 IN 77/25
Amtsgericht Dortmund, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 77/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28250 eingetragenen F & S Malerbetrieb GmbH, gegründet am 02.03.2016, Pierbusch 38a, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Sabanovic,
Geschäftszweig: die Erbrin…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 77/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28250 eingetragenen F & S Malerbetrieb GmbH, gegründet am 02.03.2016, Pierbusch 38a, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Sabanovic,
Geschäftszweig: die Erbringung von Malerarbeiten aller Art, Balkonbetonsanierung, Balkonbeschichtung, Fassadenanstrich,Wärmedämmung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.08.2026, um 15:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 252 IN 77/25 und 252 IN 100/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/56559921, Fax: 023156559922.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 15.10.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Führung von Rechtsstreitigkeiten sowie deren Beilegung durch Vergleich
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
252 IN 77/25
Dortmund, 06.08.2026
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