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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Erbringung von Malerarbeiten aller Art, Balkonbetonsanierung, Balkonbeschichtung, Fassadenanstrich, Wärmedämmung.
Das Amtsgericht Dortmund hat am 05.08.2025 um 14:15 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der F & S Malerbetrieb GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28250, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt worden. Die Schuldnerin ist durch die Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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