Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Bartholomäusgasse 4, 65931 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 134279
Stammkapital
300,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB134279
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1623/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Tryfon
Adresse
Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 15 34 08 41 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
12.06.2026 , 18:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.08.2026
Frist für Einwendungen und Anträge
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Internationale Transport von Gütern über 3,5 Tonnen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Güterkraftverkehr
Geschäftstätigkeit
Internationaler Gütertransport für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.06.2026 um 18:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.08.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge (z. B. zur Wahl eines anderen Verwalters oder zur Fortführung des Unternehmens) sind bis zum 14.09.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 12.06.2026 um 18:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt) durch das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Recht…
Am 12.06.2026 um 18:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt) durch das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Christine Tryfon bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 14.09.2026 beim Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Für die vorläufige Insolvenzverwalterin wurden Vergütung, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1623/25 D-14-7 Am 12.06.2026 um 18:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt), lt.HR: Bartholomäusgasse 4, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134279), vertreten durch: Radu-Adelin Dumitru, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsa…
810 IN 1623/25 D-14-7 Am 12.06.2026 um 18:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt), lt.HR: Bartholomäusgasse 4, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134279), vertreten durch: Radu-Adelin Dumitru, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 31.08.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1623/25 D-12-: In dem Insolvenzverfahren Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt), lt.HR: Bartholomäusgasse 4, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB HRB 134279),
vertreten durch:
Radu-Adelin Dumitru, Rumänien, (Geschäftsführer), wurde am 12.06.2026 um 18:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,…
810 IN 1623/25 D-12-: In dem Insolvenzverfahren Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt), lt.HR: Bartholomäusgasse 4, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB HRB 134279),
vertreten durch:
Radu-Adelin Dumitru, Rumänien, (Geschäftsführer), wurde am 12.06.2026 um 18:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1623/25 D-14-7 In dem Insolvenzverfahren Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt), lt.HR: Bartholomäusgasse 4, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134279), vertreten durch: Radu-Adelin Dumitru, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: …
810 IN 1623/25 D-14-7 In dem Insolvenzverfahren Demetrius Express UG (haftungsbeschränkt), lt.HR: Bartholomäusgasse 4, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134279), vertreten durch: Radu-Adelin Dumitru, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 78.305,29 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund des obstruktiven Verhaltens des Geschäftsführers, der zeitintensiven und aufwändigen Recherchen und Ermittlungen mit Auslandsbezug die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 35% auf insgesamt 60%. Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend. Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 16.09.2026
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