Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DEMIRE Kassel Kölnische Str. Mauerstr. Spohrstr. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen)
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118599
EUID
DEM1201.HRB118599
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 448/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2024 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.01.2025
Berichtstermin
07.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
07.02.2025 , 10:00 Uhr
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
26.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Grundstücken in Deutschland sowie die Entwicklung und die Vermietung dieser Grundstücke in Deutschland. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Eerlaubnis vorliegt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEMIRE Kassel Kölnische Str. Spohrstr. GmbH ist eröffnet. Das Insolvenzgericht Offenbach hat die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger werden aufgefordert, bis zum 26.08.2025 Anträge, Zustimmungserklärungen oder Eingaben zum Tagesordnungspunkt einzureichen. Der Tagesordnungspunkt betrifft die Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit einem Unternehmen der Cosimo-Gruppe zu einem Preis von 13,5 Mio. Euro abzüglich maximal 639.000 Euro für Betriebsvorrichtungen. Sollte bis zum Stichtag keine Schriftsätze eingehen, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 InsO als erteilt, da die Versammlung dann nicht beschlussfähig ist. Bei Einreichung von Anträgen oder Zustimmungen kann eine Vertagung oder die Anordnung eines mündlichen Verfahrens erfolgen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEMIRE Kassel Kölnische Str. Mauerstr. Spohrstr. GmbH ist am 01.12.2024 um 13:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Offenbach am Main eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden. Die Gläu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEMIRE Kassel Kölnische Str. Mauerstr. Spohrstr. GmbH ist am 01.12.2024 um 13:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Offenbach am Main eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 17.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den 07.02.2025 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) angesetzt worden, auf der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens beschlossen werden soll. Zudem wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet, um der Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit einem Unternehmen der Cosimo-Gruppe zuzustimmen. Die Frist für Eingaben zu diesem Punkt endet am 26.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 448/24 In dem Insolvenzverfahren DEMIRE Kassel Kölnische Str. Mauerstr. Spohrstr. GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 118599),
wird die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Diese wird abgehalten vor …
8 IN 448/24 In dem Insolvenzverfahren DEMIRE Kassel Kölnische Str. Mauerstr. Spohrstr. GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 118599),
wird die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Diese wird abgehalten vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main.
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zum
Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit einem Unternehmen der Cosimo-Gruppe zu einem Preis von € 13,5 Mio. abzüglich des Kaufpreises für Betriebsvorrichtungen von maximal € 639.000,00.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge, Zustimmungserklärungen bzw. Eingaben zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis spätestens zum 26.08.2025 (= Stichtag, der der Gläubigerversammlung entspricht) beim Insolvenzgericht einzureichen.
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge, Zustimmungen bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der besonderen Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der besonderen Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Dies ist vorliegend dann der Fall, wenn bis zu dem oben genannten Datum keine Schriftsätze von Gläubigern zu dem oben bezeichneten Tagesordnungspunkt eingehen.
Offenbach am Main, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 448/24. Am 01.12.2024 um 13:30 Uhr ist über das Vermögen der DEMIRE Kassel Kölnische Str. Mauerstr. Spohrstr. GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 118599), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner…
Geschäftsnummer: 8 IN 448/24. Am 01.12.2024 um 13:30 Uhr ist über das Vermögen der DEMIRE Kassel Kölnische Str. Mauerstr. Spohrstr. GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 118599), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 17.01.2025 (Anmeldefrist);
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 07.02.2025, 10:00 Uhr, Einlaß in den Saal: ab 9:30 Uhr, Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16/Altbau - Zugang über Kaiserstraße 18/Neubau), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Die
Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in
späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder die Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen
beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichts- und Prüfungstermin am 07.02.2025 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 31.01.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
zum Termin vorzulegen !
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 448/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DEMIRE Kassel Kölnische Str. Mauerstr. Spohrstr. GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 118599),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Florian Bandrack, LL.M. corp. restruc., …
8 IN 448/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DEMIRE Kassel Kölnische Str. Mauerstr. Spohrstr. GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 118599),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Florian Bandrack, LL.M. corp. restruc., Cecilienallee 6-7, 40474 Düsseldorf,
wird heute um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 7. Februar 2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.12.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.