Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Ottostraße 3a, 63150 Heusenstamm
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 41862
EUID
DEM1114.HRA41862
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 600/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 / 91 30 92 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.07.2025
Eröffnung
29.09.2025 , 14:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2025
Berichtstermin
02.12.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die QualiTrade Verwaltung UG (haftungsbeginzend haftende Gesellschafterin), wurde am 30.07.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs. Das Insolvenzverfahren ist am 29.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt worden. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.11.2025 schriftlich anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Gläubigerversammlungstermin (Berichts-/Prüfungstermin) findet am 02.12.2025 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Offenbach am Main statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 600/25
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 41862),
vertreten durch:
1. QualiTrade Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm, (persönlich haftende Gesellschafterin),
ve…
8 IN 600/25
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 41862),
vertreten durch:
1. QualiTrade Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Andreas Wunderlich, Coburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Carl-Heinrich Klek, Marie-Jahoda-Straße 5, 63110 Rodgau,
wird der Beschluss vom 30.07.2025 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass die Sicherungsmaßnahmen gegen die Antragsstellerinnen am 30.07.2025 um 11:30 Uhr und nicht am 30.05.2025 beschlossen wurden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 30.07.25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 600/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 41862), vertr. d.: 1. QualiTrade Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm, (persönlich haftende Gesellschafterin), ver…
Az.: 8 IN 600/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 41862), vertr. d.: 1. QualiTrade Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andreas Wunderlich, Coburg, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
29.09.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 600/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 41862),
vertreten durch:
1. QualiTrade Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), O…
Amtsgericht Offenbach am Main
29.09.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 600/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 41862),
vertreten durch:
1. QualiTrade Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Andreas Wunderlich, Coburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Carl-Heinrich Klek, Marie-Jahoda-Straße 5, 63110 Rodgau,
wird heute um 14:22 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 600/25 . Am 29.09.2025 um 14:22 Uhr ist über das Vermögen der Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRA 41862), vertr. d.: 1. QualiTrade Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm, (persönlich haftende Gesellschaf…
Geschäftsnummer: 8 IN 600/25 . Am 29.09.2025 um 14:22 Uhr ist über das Vermögen der Qualitrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRA 41862), vertr. d.: 1. QualiTrade Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 3a, 63150 Heusenstamm, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andreas Wunderlich, Coburg, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 11.11.2025,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Dienstag, 02.12.2025, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.09.2025
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