Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Denasa GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
c/o BKF Rechtsanwälte, Patrick Köppen, Steubenstraße 5, 65189 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 105473
EUID
DEM1201.HRB105473
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 1326/18 D-10-8
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Mohammad Hossein Adelian
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Schlussverteilung
07.01.2025
Einstellung
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Baudienstleistungen, Handel mit Immobilien, Im- und Export von nicht genehmigungspflichtigen Baustoffen, Baumaterialien, Rohstoffen, Halberzeugnissen und Fertigprodukten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denasa GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Mohammad Hossein Adelian, ist nach erfolgter Verteilung gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Die Entscheidung des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main datiert vom 26.01.2026. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denasa GmbH in Frankfurt am Main ist im Laufe des Jahres 2025 und 2026 fortgeschritten. Zunächst wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main am 07.01.2025 die Schlussverteilung angekündigt. Es stand kein Überschuss zur Verfügung, um Gläubiger zu bedienen. Zu berücksichtige…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denasa GmbH in Frankfurt am Main ist im Laufe des Jahres 2025 und 2026 fortgeschritten. Zunächst wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main am 07.01.2025 die Schlussverteilung angekündigt. Es stand kein Überschuss zur Verfügung, um Gläubiger zu bedienen. Zu berücksichtigen waren nicht nachrangige Insolvenzforderungen in Höhe von 145.439,54 Euro. Das Verzeichnis der Forderungen lag auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Später ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Die Einstellung wurde am 26.01.2026 durch das Insolvenzgericht Frankfurt am Main beschlossen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1326/18 D-10-8 : In dem Insolvenzverfahren Denasa GmbH, Neue Mainzer Straße 22, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105473),
vertreten durch: Mohammad Hossein Adelian, (Geschäftsführer seit 18.01.2019),
ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die…
810 IN 1326/18 D-10-8 : In dem Insolvenzverfahren Denasa GmbH, Neue Mainzer Straße 22, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105473),
vertreten durch: Mohammad Hossein Adelian, (Geschäftsführer seit 18.01.2019),
ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1326/18 D-10-8 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denasa GmbH, Neue Mainzer Straße 22, 60311 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main Insolvenzgericht, Gerichtsaktenzeichen 810 IN 1326/18 D-10-8, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der Verteilung zugunsten der Tabellengläubiger steht nac…
810 IN 1326/18 D-10-8 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denasa GmbH, Neue Mainzer Straße 22, 60311 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main Insolvenzgericht, Gerichtsaktenzeichen 810 IN 1326/18 D-10-8, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der Verteilung zugunsten der Tabellengläubiger steht nach Abzug der Verfahrenskosten kein Überschuss zur Verfügung. Zu be-
rücksichtigen sind 145.439,54 € nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis der zu
berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am
Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht der Beteiligten aus; Frankfurt am Main - Insolvenzgericht.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.01.2025
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