Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 27659
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Insolvenzprofil
DER FILETSHOP Events & Catering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Spicherner Str. 68, 44149 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 27659
EUID
DER2402.HRB27659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 117/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind
Adresse
Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung / Beschlussfassung
13.08.2024 , 11:30 Uhr
Fristende Stellungnahme
10.06.2025
Aufhebung des Verfahrens
08.06.2026 , 16:57 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Caterings, gastronomischer Veranstaltungsservice und der Betrieb einer Koch- und Grillschule.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DER FILETSHOP Events & Catering GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 252 IN 117/19 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg vertreten. Rechtsanwalt Sascha Goussetis fungiert als Verfahrensbevollmächtigter. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Prozessvergleich mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Dortmund-West, beschlossen, wonach das Land 15.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zahlt und alle streitgegenständlichen Anfechtungsansprüche erledigt sind. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu 46 % von der Masse und zu 54 % vom Land getragen. Der Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind ist als Insolvenzverwalter bestellt worden. Es wurden Vergütungsfestsetzungen für den vorläufigen sowie den endgültigen Insolvenzverwalter getroffen. Die Schlussrechnung des Verwalters beziffert die Masse auf 50.565,27 EUR. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 877.108,98 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 2.248,02 EUR zur Verfügung. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 08.06.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung gem. § 160 InsO über die Zustimmung zum Abschluss eines Prozessvergleichs vor dem Landgericht Dortmund (AZ: 4 O 226/23) mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Dortmund-West mit folgendem Inhalt:
- das Land zahlt zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag in Höhe von 15.000,00 € an die Insolvenzmasse
- damit sind alle streitgegenständlichen Anfechtungsansprüche erledigt
- die Kosten des Rechtsstreits trägt die Insolvenzmasse zu 46 % und das Land zu 54 %; die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
bestimmt auf
Dienstag, 13.08.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
252 IN 117/19
Amtsgericht Dortmund, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen d. Insolvenzverwalt. nebst gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 50.565,27 EUR.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 1 - 3 InsVV.
Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie für die nach § 8 Abs. 3 S. 3 InsO übertragenen Zustellungen festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 eingesehen werden.
252 IN 117/19
Amtsgericht Dortmund, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 877.108,98 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.248,02 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
252 IN 117/19
Amtsgericht Dortmund, 02.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.06.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 aus.
252 IN 117/19
Amtsgericht Dortmund, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund
wird heute, am 08.06.2026, um 16:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
252 IN 117/19
Amtsgericht Dortmund, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.02.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 eingesehen werden.
252 IN 117/19
Amtsgericht Dortmund, 14.04.2025
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