Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sagir Al GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 13691
EUID
DER3208.HRB13691
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 133/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragstellung
13.06.2024
Eröffnung
06.09.2024 , 08:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2024
Berichtstermin
24.10.2024 , 13:30 Uhr
Prüfungstermin
12.12.2024
Masseunzulänglichkeit
18.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Projektierung von Bauvorhaben im In- und Ausland sowie die Erbringung der damit im Zusammnenhang stehenden Architekten- und Ingenieurs - sowie Planungsleistungen, sowie der An- und Verkauf von Grundstücken, soweit dafür eine besondere Erlaubnis nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfts betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sagir Al GmbH ist am 15.07.2024 um 13:48 Uhr durch das Amtsgericht Bonn eröffnet worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem ist den Drittschuldnern verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Römer bestellt worden. Am 18.02.2025 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sagir Al GmbH wurde am 06.09.2024 um 08:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.06.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Alexander Römer ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2024…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sagir Al GmbH wurde am 06.09.2024 um 08:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.06.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Alexander Römer ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist am 24.10.2024 angesetzt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet schriftlich statt, wobei der Stichtag der 12.12.2024 ist. Spätestens ab dem 23.10.2024 werden die Forderungstabelle und Anmeldungsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht niedergelegt. Am 18.02.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 133/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13691 eingetragenen Sagir Al GmbH, Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Cafer Sagir, Pieper Str. 45, …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 133/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13691 eingetragenen Sagir Al GmbH, Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Cafer Sagir, Pieper Str. 45, 32791 Lage
Geschäftszweig: Planung und Projektierung von Bauvorhaben im In- und Ausland usw.
ist am 15.07.2024, um 13:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Alexander Römer, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 133/24
Amtsgericht Bonn, 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 133/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13691 eingetragenen Sagir Al GmbH, Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Cafer Sagir, Pieper Str. 45, 32791 Lage…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 133/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13691 eingetragenen Sagir Al GmbH, Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Cafer Sagir, Pieper Str. 45, 32791 Lage
ist am 18.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
99 IN 133/24
Amtsgericht Bonn, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 133/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13691 eingetragenen Sagir Al GmbH, Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Cafer Sagir, Pieper Str. 45, 32791 Lage
Geschäftszweig: Planung u…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 133/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13691 eingetragenen Sagir Al GmbH, Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Cafer Sagir, Pieper Str. 45, 32791 Lage
Geschäftszweig: Planung und Projektierung von Bauvorhaben im In- und Ausland usw.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.09.2024, um 08:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Alexander Römer, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Donnerstag, 24.10.2024, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Verfolgung von etwaigen Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer im Wege der Klage und gegebenenfalls Erledigung durch Vergleich
- die Verfolgung etwaiger Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Debitoren im Wege der Klage und gegebenenfalls Erledigung durch Vergleich.
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 12.12.2024.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 133/24
Bonn, 06.09.2024
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