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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEROX GmbH, mit Sitz in 63263 Neu-Isenburg, ist am 08.10.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Frankfurt am Main, bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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