Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 11281

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Insolvenzprofil

Katzmann GmbH Fliesen Meisterbetrieb vertr.d.d.Gf. Norman Katzmann

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 11281
EUID
DEM1906.HRB11281

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 272/25
Phase
Einstellung des Verfahrens

Termine & Fristen

Abweisung mangels Masse
08.10.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Katzmann GmbH Fliesen Meisterbetrieb, vertreten durch den Geschäftsführer Norman Katzmann, mit Sitz in Wiesbaden, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Rechtsmittelbelehrung informiert, dass die Entscheidung von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Wiesbaden einzulegen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Beschwerde soll begründet werden. Das Verfahren ist damit im Antragsstadium beendet, da die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 272/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Katzmann GmbH Fliesen Meisterbetrieb vertr.d.d.Gf. Norman Katzmann, Köhlstr. 5, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 11281), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der voll…

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