Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dessaules, Heiko
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Raiffeisenstr. 3 a, 38159 Vechelde
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 9906
EUID
DEP1103.HRA9906
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 50/23 b
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), MBA Tobias Hartwig
Kanzlei
schultze-braun.de
Adresse
Museumstraße 5, 38100 Braunschweig
Telefon
0531-6128720-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2023
Forderungsanmeldefrist
14.08.2025
Schlusstermin
19.01.2026
Einstellung
27.01.2026
Aufhebung der Einstellung
27.01.2026
Abtretungsfrist Ende
01.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules ist am 01.05.2023 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Tobias Hartwig hat die Masse verwertet und eine Schlussverteilung durchgeführt. Die Abtretungsfrist im Restschuldbefreiungsverfahren endete am 01.05.2026. Ursprünglich war das Verfahren am 27.01.2026 mangels Masse eingestellt worden, diese Einstellung ist jedoch wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit (fehlende Verteilung) von Amts wegen aufgehoben worden. Stattdessen wurde die weitere Vergütung des Verwalters festgesetzt und der Schlusstermin für den 19.01.2026 anberaumt, um über die Schlussrechnung, Einwendungen und die Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Restschuldbefreiung wird erteilt werden, sofern keine Versagungsanträge bis zur Anhörungsfrist gestellt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906)
wird der der Beschluss vom 27.01.2026 über die Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO) von Amts wegen aufgehoben.
G r …
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906)
wird der der Beschluss vom 27.01.2026 über die Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO) von Amts wegen aufgehoben.
G r ü n d e :
Gem. § 211 InsO erfolgt die Einstellung des Verfahrens, nachdem der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 InsO verteilt hat. Da eine Verteilung noch nicht stattfand, erfolgte die Verfahrenseinstellung fälschlicherweise. Die Aufhebung erfolgt gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/23 b: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), ist durch Beschluss vom 27.01.2026 Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, Te…
272 IN 50/23 b: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), ist durch Beschluss vom 27.01.2026 Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-6128720-0, Fax: 0531-6128720-100, E-Mail: THartwig@schultze-braun.de gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 01.05.2023 und endet am 01.05.2026.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), ist das Verfahren am 27.01.2026 gemäß § 211 Abs. 1 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eing…
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), ist das Verfahren am 27.01.2026 gemäß § 211 Abs. 1 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/23 b: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolve…
272 IN 50/23 b: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 01.05.2026. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter-Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), ist die weitere Vergütung des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden…
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter-Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), ist die weitere Vergütung des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die weitere Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt nun 68.947,66 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 81.259,23 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 3.250,37 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR. III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 710,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 203 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2
InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Da sich die Insolvenzmasse zwischenzeitlich vermehrt hatte, war die weitere Vergütung festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde-bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts-u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts-u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 14.08.2025 geprüft.
Die …
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 14.08.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 14.08.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 07.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 272 IN 50/23 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, soll die Schlussverte…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 272 IN 50/23 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 27.338,61 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 887.412,71 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 50/23 b - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 11.09.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt…
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 60.805,30 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 81.259,23 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 3.250,37 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 710,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 203 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 19.01.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen…
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 19.01.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Obliegenheiten
d) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen und Versagungsanträge können schriftlich bis zum 19.01.2026 erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO sind glaubhaft zu machen.
Gleichzeitig erfolgt die Anhörung der Gläubiger angemeldeter Forderungen zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 18.11.2025
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272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), hat der Insolvenzverwalter am 20.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fällige…
272 IN 50/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Dessaules, geb. am 20.09.1975, Gabriele-Münter- Straße 6, 38159 Vechelde, Inhaber Marcus Dessaules e.K. (AG Braunschweig, HRA 9906), hat der Insolvenzverwalter am 20.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 06.04.2025
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