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Insolvenzprofil
Yeni Market UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201860
EUID
DEP2106.HRB201860
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 82/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nermin Sahin
Termine & Fristen
Fristende
17.03.2026
Einstellung
08.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hannover sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Nach der Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Nermin Sahin und der anschließenden Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen wurde die endgültige Insolvenzverwalterin ebenfalls bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen in Höhe von 39.719,68 EUR berücksichtigt. Ein Beschluss zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse war für den Zeitraum um März 2026 vorgesehen, sofern keine Kostendeckung durch einen Vorschlag erfolgt. Das Verfahren ist am 08.06.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht…
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 17.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beziffert sich…
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beziffert sich zum 30.09.2025 auf EUR 5.403,40. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahlenden Gerichtskosten, die Vergütung und den Auslagenersatz der Insolvenzverwalterin sowie die Kosten der Veröffentlichung, zzgl. etwa anfallender Guthabenzinsen. Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von EUR 39.719,68. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg unter der Geschäfts-Nr.: 47 IN 82/21 zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bückeburg, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin …
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses anteilig der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die anteilige Entnahme begründet sich in § 207 InsO.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.11.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 5.584,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin…
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.11.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Ent…
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 82/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Schulenburger Landstraße 145, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahr…
47 IN 82/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Schulenburger Landstraße 145, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Fo…
47 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yeni Market UG (haftungsbeschränkt), Sokelantstraße 23, 30165 Hannover (AG Stadthagen, HRB 201860), vertr. d.: Eduard Maurer, Annabergweg 24, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 01.10.2024
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