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Insolvenzprofil
Detlef Bingen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 45580
EUID
DER1101.HRB45580
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 68/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
05.12.2024
Stellungnahmefrist
25.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Beim Amtsgericht Düsseldorf ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Detlef Bingen GmbH, Karl-Benz-Str. 7, 40764 Langenfeld (Rheinland), mit dem Aktenzeichen 501 IN 68/19 anhängig. Der bestellte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf. Mit Beschluss vom 02.04.2025 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Verwalter hatte Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung angemessener Auslagen gemäß § 63 InsO. Als Grundlage dienten die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, der Akteninhalt und der Vergütungsantrag vom 05.12.2024. Gegen die Festsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner sowie jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung offen, sofern der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Detlef Bingen GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf erlassen. Zunächst wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festges…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Detlef Bingen GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf erlassen. Zunächst wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei auf den Vergütungsantrag vom 05.12.2024 verwiesen wird. Später stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 25.03.2025 Stellung zu nehmen. Nach Abschluss dieser Schritte hat das Gericht der Schlussverteilung endgültig zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger belaufen sich auf 1.370.727,71 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von ca. 754.758,00 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/19
Insolvenzverfahren Detlef Bingen GmbH , Karl-Benz-Str. 7, 40764 Langenfeld (Rheinland)
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründ…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/19
Insolvenzverfahren Detlef Bingen GmbH , Karl-Benz-Str. 7, 40764 Langenfeld (Rheinland)
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, den Akteninhalt und den Vergütungsantrag vom 05.12.2024 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 68/19
Amtsgericht Düsseldorf, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45582 eingetragenen Detlef Bingen GmbH, Karl-Benz-Str. 7, 40764 Langenfeld (Rheinland),
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
hat das Gericht der Schlussve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45582 eingetragenen Detlef Bingen GmbH, Karl-Benz-Str. 7, 40764 Langenfeld (Rheinland),
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.370.727,71 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 754.758,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
501 IN 68/19
Amtsgericht Düsseldorf, 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45582 eingetragenen Detlef Bingen GmbH, Karl-Benz-Str. 7, 40764 Langenfeld (Rheinland),
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
wird der Schlussverteilung zu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45582 eingetragenen Detlef Bingen GmbH, Karl-Benz-Str. 7, 40764 Langenfeld (Rheinland),
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.03.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 68/19
Amtsgericht Düsseldorf, 28.01.2025
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