Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meine Backschmiede GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Raiffeisenstraße 9-10, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 79526
EUID
DER1101.HRB79526
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 152/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
07.01.2019
Frist zur Stellungnahme
07.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion und der Vertrieb von Backwaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meine Backschmiede GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, übt sein Amt seit dem 07.01.2019 aus. Mit Beschluss vom 02.04.2025 hat das Amtsgericht Düsseldorf die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Grundlage für die Berechnung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Der Verwalter hat Anspruch auf eine vergütungsabhängige Pauschale für Auslagen sowie Erstattung von Portoauslagen infolge der Übertragung von Zustellungen. Gegen die Festsetzung steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde oder, falls der Beschwerdewert 200,00 EUR nicht übersteigt, die Erinnerung zu.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meine Backschmiede GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 505 IN 152/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, übt sein Amt seit dem 07.01.2019 aus. Im Januar 2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusste…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meine Backschmiede GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 505 IN 152/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, übt sein Amt seit dem 07.01.2019 aus. Im Januar 2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 07.03.2025 Stellung zu nehmen. Laut dem Schlussverzeichnis betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 784.176,35 EUR. Nach Abzug der Vergütung des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten steht ein Betrag von ca. 2.823 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Das Verfahren befindet sich somit im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 152/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 152/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatus,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 07.01.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.11.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 152/18
Amtsgericht Düsseldorf, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 152/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 152/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatus, Heckend 16, 41352 Korschenbroich
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.03.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 aus.
505 IN 152/18
Amtsgericht Düsseldorf, 24.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 152/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 152/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatus, Heckend 16, 41352 Korschenbroich
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussverteilung erfolgt nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 784.176,35 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Vergütung des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten ein Betrag von ca. 2823 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
505 IN 152/18
Amtsgericht Düsseldorf, 24.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 152/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 152/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatus, Heckend 16, 41352 Korschenbroich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28. November 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 152/18
Amtsgericht Düsseldorf, 24.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.