Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Deutsche Eco Licht GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bockenheimer Landstraße 66, 60323 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 86987
EUID
DEM1201.HRB86987
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 376/16 D-2-9
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister
Termine & Fristen
Beschluss Nachtragsverteilung
04.05.2025
Schriftsatz Vergütungsantrag
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Beratung und Durchführung von Lichteffizienz- und Energiesparprojekten und deren Finanzierung sowie der Vertrieb von Leuchtmitteln und aller damit verbundenen Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Eco Licht GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Rittmeister hat mit Schriftsatz vom 27.07.2026 die Festsetzung seiner Vergütung für die durch Beschluss vom 04.05.2025 angeordnete Nachtragsverteilung beantragt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat diese Vergütung festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 376/16 D-2-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Eco Licht GmbH, Bockenheimer Landstraße 66, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86987), vertr. d.: Karl-Ulrich Kalex, Sedanstraße 4a, 13581 Berlin, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thoma…
810 IN 376/16 D-2-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Eco Licht GmbH, Bockenheimer Landstraße 66, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86987), vertr. d.: Karl-Ulrich Kalex, Sedanstraße 4a, 13581 Berlin, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Rittmeister für die durch Beschluss vom 04.05.2025 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 27.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütungfür die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.07.2026
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