Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
J. Leonhardt Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 2663
EUID
DEM1405.HRB2663
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
160/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic
Kanzlei
hww hermann wienberg wilhelm
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-9130920
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2026 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der J. Leonhardt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Butzbach, ist im Antragsverfahren anhängig. Das Amtsgericht Friedberg hat am 31.07.2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Friedberg einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 160/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der J. Leonhardt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Otto-Hahn-Straße 35, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 2663), vertr. d.: Daniel Andreas Leffers, Buddenhof 10, 26160 Bad Zwischenahn, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 um 09:30 Uhr die v…
60 IN 160/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der J. Leonhardt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Otto-Hahn-Straße 35, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 2663), vertr. d.: Daniel Andreas Leffers, Buddenhof 10, 26160 Bad Zwischenahn, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, hww hermann wienberg wilhelm, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9130920, Fax: 069-91309230, E-Mail: Frankfurt@hww.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 31.07.2026
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