Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Deutsche Wasser GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 15357
EUID
DER1402.HRB15357
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
95 IN 15/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Peter Pasthy
Adresse
Wiesenstr. 29, 47800 Krefeld
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung und Auslagen
13.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Krefeld hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Wasser GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gegen diese Festsetzung ist die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung statthaft. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 15/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15357 eingetragenen Deutsche Wasser GmbH, Adolf-Dembach-Str. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Pasthy, Wiesenstr. 29, 47800 Kref…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 15/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15357 eingetragenen Deutsche Wasser GmbH, Adolf-Dembach-Str. 7, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Pasthy, Wiesenstr. 29, 47800 Krefeld
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 eingesehen werden.
95 IN 15/17
Amtsgericht Krefeld, 13.08.2026
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