Die Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH verfolgt selbstlos ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Abgabenordnung. Ferner nimmt die Gesellschaft als Teil der nationalen Rotkreuzgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland auch die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen ergeben, insbesondere die der Völkerverständigung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Integrationsmaßnahmen und Hilfestellung für Kinder und Jugendliche und Erwachsene wie z.B. Schulkindbegleitung, Arbeitsförderung, soziale Beratung und finanzielle Hilfen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pflege & Soziales
Subbranche
Jugendhilfe
Geschäftstätigkeit
Integrationsmaßnahmen, Hilfestellung, Schulkindbegleitung, Arbeitsförderung und soziale Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH ist am 18.06.2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden und Dr. jur. Stefanie Zulauf wurde zur vorläufigen Sachwalterin bestellt. Die Antragstellerin wurde zusätzlich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.009.2025 eröffnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 21.10.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 21.11.2025 statt. Im weiteren Verlauf ist ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen Insolvenzplan für den 30.06.2026 anberaumt worden. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 18.06.2026 geprüft.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH ist am 01.09.2025 eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen angeordnet und eine vorläufige Eigenverwaltung sowie die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten verfügt worden. Dr. jur. Stefan…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH ist am 01.09.2025 eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen angeordnet und eine vorläufige Eigenverwaltung sowie die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten verfügt worden. Dr. jur. Stefanie Zulauf ist als Sachwalterin bestellt. Forderungen sind bis zum 21.10.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 21.11.2025 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Insolvenzplan erörtert und zur Abstimmung gestellt, wobei der Termin für den 30.06.2026 festgelegt wurde. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden mit Stichtag zum 18.06.2026 geprüft. Das Verfahren ist nach Bestätigung des Insolvenzplans gemäß § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1…
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Dr. jur. Stefanie Zulauf, Ottmerstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531/2801677, Fax: 0531/2801678.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 18.06.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Silvio Höfer, Wendentorwa…
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Silvio Höfer, Wendentorwall 22, 38100 Braunschweig,
wird Ziffer 3. des Beschlusses des Amtsgerichts Braunschweig vom 18.06.2025 aufgehoben, weil die Anordnung nicht erforderlich ist.
Dr. Schaumann
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Braunschweig, 10.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Gesc…
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 18.06.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Gesc…
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 18.06.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : Über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 u…
274 IN 159/25 : Über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 08:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalterin ist: Dr. jur. Stefanie Zulauf, Ottmerstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531/2801677, Fax: 0531/2801678.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.10.2025 anzumelden;
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Sachwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 21.11.2025, 10:00 Uhr, E 03 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Sachwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Sachwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 01.09.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsfü…
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 30.06.2026, 08:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Braunschweig, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsfü…
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 18.06.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 18.06.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 12.06.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsfü…
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
der Sachwalterin erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.07.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsfü…
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsfü…
274 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200159), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Sachwalterin Dr. jur. Stefanie Zulauf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.07.2026 beantragte die Sachwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 185.449,77 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Gemäß § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter in der Regel 60 % der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Gegenüber den ein Normalfall charakterisierenden Tätigkeiten in der Eigenverwaltung weist der vorliegende Fall keine abweichenden Besonderheiten auf, die Zuschläge gemäß § 3 InsVV rechtfertigen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Dabei ist jedoch der Höchstsatz von EUR 175,00 je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit zu beachten; mithin ist bei 9 Monaten auszugehen von EUR 1.575,00.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
IV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 11.08.2026
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