Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG ist am 22.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter Tobias Hartwig die Durchführung der Schlussverteilung angekündigt und das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht niedergelegt. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 64.282,39 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 209.091,25 EUR zu berücksichtigen waren. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 12.02.2026 festgelegt. Vorab wurden Forderungen geprüft, wobei ein besonderer Prüfungstermin für den 12.05.2025 bestimmt wurde. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 22.04.2026 gemä…
33 IN 16/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 22.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), soll die Schlussver…
33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61287200, Fax: 0531/6128720100 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 64.282,39 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 209.091,25 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
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33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 23.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind die Vergütung …
33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. - festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 102.886,08 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter macht verschiedene Erhöhungsfaktoren geltend. Das Gericht schließt sich nach eigener, kritischer Betrachtung der beantragten Erhöhung um Faktor 1,45 an
III.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 210,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 60 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
…
33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
…
33 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202282), vertr. d.: DG Services GmbH - vertr. d. d. GF Roman Gross -, Petersilienstraße 26, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 10.04.2025
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