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Insolvenzprofil
Georg Langer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft - vertr. d. d. Langer GmbH -
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 110697
EUID
DEP1103.HRA110697
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
32 IN 69/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
23.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Georg Langer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ist am 23.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Die Entscheidung des Amtsgerichts Goslar kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 69/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Georg Langer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft - vertr. d. d. Langer GmbH -, Innerstetal 9, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRA 110697), ist am 23.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss k…
32 IN 69/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Georg Langer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft - vertr. d. d. Langer GmbH -, Innerstetal 9, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRA 110697), ist am 23.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 23.04.2026
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