der Erwerb, die Entwicklung und Veräußerung von Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere von Reihenhäusern in energieeffizienter Bauweise.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Entwicklung und Veräußerung von Reihenhäusern in energieeffizienter Bauweise
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH mit Sitz in Wiesbaden ist am 19.03.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. Im weiteren Verlauf wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 18.11.2025 festgesetzt worden.
Über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH ist am 19.03.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. D…
Über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH ist am 19.03.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 27.08.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Es wurden mehrere Termine für besondere Prüfungstermine bestimmt: zunächst der 18.03.2025 (Beschluss vom 27.11.2024), anschließend der 18.11.2025 (Beschluss vom 01.09.2025) und schließlich der 25.08.2026 (Beschluss vom 21.07.2026). Bis zu diesen Terminen können Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingereicht werden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH ist am 19.03.2024 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.08.2024 beim Insolvenzverwalter an…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH ist am 19.03.2024 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist auf den 27.08.2024 festgelegt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. In einem Beschluss vom 27.11.2024 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 18.03.2025 bestimmt. Ein weiterer Beschluss vom 01.09.2025 setzt den Stichtag für die Prüfung nachfolgender Forderungen auf den 18.11.2025. Am 21.07.2026 wurde ein weiterer Beschluss gefasst, der den Stichtag für die Prüfung auf den 25.08.2026 festlegt. Zudem wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Beschluss vom 12.10.2026 festgesetzt. Die vorläufige Verwaltung war zuvor mit Beschluss vom 21.07.2023 angeordnet worden. Die aktuellen Verfahrensschritte konzentrieren sich auf die fortlaufende Prüfung angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 221/23: Über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden, vertr.d.d. GF: Alexandra Quincy-Jones (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: 1. Alexandra Quincy-Jones, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße…
10 IN 221/23: Über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden, vertr.d.d. GF: Alexandra Quincy-Jones (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: 1. Alexandra Quincy-Jones, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße 26, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), ist am 19.03.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 221/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße 26, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der…
10 IN 221/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße 26, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 221/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: 1. Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße 26, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung …
10 IN 221/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: 1. Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße 26, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 221/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße 26, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der…
10 IN 221/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße 26, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 221/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: 1. Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße 26, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung des vorläufi…
10 IN 221/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGER Deutsche Gesellschaft energieeffizienter Reihenhäuser GmbH, Steubenstraße 9, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27235), vertr. d.: 1. Alexandra Quincy-Jones, Prinz-Nikolas-Straße 26, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Zuschlag gem. § 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 21.07.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 56.049,06 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Gem. § 3 InsVV ist dem Insolvenzverwalter für seine Bemühungen um Sanierung des schuldnerischen Unternehmens der von ihm beantragte Zuschlag von 45 % und für die schwierigen Ermittlungen, die unzureichende Buchhaltung sowie Beteiligungen der vom Insolvenzverwalter beantragte Zuschlag von 65 %, insgesamt somit 110 % auf die Regelvergütung, zu bewilligen.
Insoweit wird ausdrücklich auf die umfangreichen Ausführungen hierzu gem. Vergütungsantrag vom 06.05.2026 Bezug genommen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 12.10.2026
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