Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
J W H S GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 22939
EUID
DEM1906.HRB22939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 144/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jürgen Weckbacher
Adresse
Hochheimer Str. 166, 55246 Mainz-Kostheim
Termine & Fristen
Einstellung
25.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J W H S GmbH, vertreten durch den Liquidator Jürgen Weckbacher, ist am 25.03.2024 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden kann von jedem Insolvenzgläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 144/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J W H S GmbH, vertr. d. d. Liquidator Jürgen Weckbacher, Hochheimer Str. 166, 55246 Mainz-Kostheim (AG Wiesbaden , HRB 22939), ist am 25.03.2024 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschl…
10 IN 144/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J W H S GmbH, vertr. d. d. Liquidator Jürgen Weckbacher, Hochheimer Str. 166, 55246 Mainz-Kostheim (AG Wiesbaden , HRB 22939), ist am 25.03.2024 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 25.03.2024
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