Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DH Peri GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gremberger Straße 248, 51105 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 101106
EUID
DER3306.HRB101106
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 125/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peer Jung
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Sophienstraße 1, 51149 Köln
Termine & Fristen
Antragstellung
05.08.2025
Gutachtenerstellung
31.03.2026
Beschluss
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb von Gaststätten und Restaurants sowie Cafes, das Aufstellen und Unterhalten von Spielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie der Betrieb von Wettannahmestellen, der Einzel- und Großhandel sowie der Import und Export mit bzw. von Waren aller Art, insbesondere Gastroartikeln, Lebensmitteln, Getränken mit und ohne Alkohol, Textilien, Kraftfahrzeugen, Gastronomiebedarf, sowie Elektroartikeln und Zubehör, die Erbringung von Bauleistungen und die Hausverwaltung, die Gebäudereinigung und der Betrieb eines Online-Shops.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat den am 05.08.2025 eingegangenen Antrag des Gläubigers Rentenversicherungsträger Essen, Minijobzentrale, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DH Peri GmbH mangels Masse abgewiesen. Nach Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch reicht das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Peer Jung vom 31.03.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht dem Antragsteller und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 125/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Rentenversicherungsträger Essen, Minijobzentrale, ., 45115 Essen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101106 eingetragene DH Peri GmbH, Von-Sparr-Str. 44, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Ge…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 125/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Rentenversicherungsträger Essen, Minijobzentrale, ., 45115 Essen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101106 eingetragene DH Peri GmbH, Von-Sparr-Str. 44, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enchev Leven
- Schuldnerin -
wird der am 05.08.2025 eingegangene Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln vom 31.03.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 500 EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Köln, 22.04.2026
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