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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Hotelreinigung, Reinigung aller Art, Hausmeisterservice, Winterdienst sowie Facility Management, Garten- und Landschaftsbau, Trockenbau, Tätigkeit als Eisenflechter, Glätten von Beton, Einbau genormter Baufertigteile und die Durchführung von Industriemontagearbeiten, Malerarbeiten sowie Lagerlogistik. Ferner die Durchführung von Kleintransporten mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DHG Hotel- & Gebäudemanagement GmbH ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde der Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen behandelt. Das Amtsgericht Mainz hat mit Beschluss vom 19.06.2024 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht öffentlich auszugeben, der vollständige Beschluss ist jedoch in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts einsehbar. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnung der Vergütung erfolgte auf Basis einer festgesetzten Berechnungsmasse unter Anwendung der §§ 1, 2 InsVV, wobei dem vorläufigen Verwalter nach § 63 Abs. 3 InsO eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % zusteht. Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gemäß § 8 Abs. 3 InsVV bzw. § 7 InsVV ermittelt. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde oder, bei Entscheidung durch einen Rechtspfleger, die befristete Erinnerung zu.
Originalbekanntmachung
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