Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
plan74-Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wasserschöpp 91, 56743 Mendig
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 28053
EUID
DET2210V.HRB28053
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 37/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann
Kanzlei
DHPG
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Telefon
0228 / 81 000-56
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.06.2024 , 10:00 Uhr
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
11.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 07.06.2024 ist das Amtsgericht Mayen im Antragsverfahren über das Vermögen der plan74-Holding GmbH zur vorläufigen Verwaltung des Vermögens angegangen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann bestellt. In einem weiteren Verfahrensschritt am 11.02.2025 wurde Herr Rechtsanwalt Dirk Obermüller als Sonderinsolvenzverwalter bestimmt, um Forderungen zu prüfen, die von Dr. Bornemann in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der plan74-Baukonzepte GmbH angemeldet wurden, da Dr. Bornemann durch das Verbot des Selbstkontrahierens gehindert war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 37/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der plan74-Holding GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28053), vertr. d.: Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer), ist am 07.06.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet wo…
7 IN 37/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der plan74-Holding GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28053), vertr. d.: Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer), ist am 07.06.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, c/o DHPG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228 / 81 000-56, Fax: 0228 / 81 000-820, E-Mail: rae-bonn@dhpg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 07.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 7 IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
plan74-Holding GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28053),
vertreten durch:
Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer), wird Herr Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
zum Sonderinsolvenzv…
Geschäfts-Nr. 7 IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
plan74-Holding GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28053),
vertreten durch:
Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer), wird Herr Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
zum Sonderinsolvenzverwalter
für die Prüfung der
seitens Herrn Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, daselbst als Insolvenzverwalter der plan74-Baukonzepte GmbH mit Sitz in Mendig
angemeldeten Insolvenzforderungen bestimmt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter Dr. Bornemann ist infolge des Verbotes des Selbstkontrahierens an der Prüfung der von ihm selbst in einem anderen Amte angemeldeten Forderungen gehindert; es war daher ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann vom Schuldner mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 11.02.2025
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