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Insolvenzprofil
"Dialog" Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt VR 82040
EUID
DEM1103.VR82040
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 477/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.06.2024 , 14:25 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.10.2024
Prüfungstermin
21.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 14.06.2024 im Antragsverfahren über das Vermögen des 'Dialog' Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland (AG Darmstadt, VR 82040) die vorläufige Verwaltung angeordnet. Gegen den Antragsteller ist die vorläufige Verwaltung durch Beschluss vom 14.06.2024 um 14:25 Uhr angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen des Antragstellers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, Auskünfte zu erteilen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des "Dialog" Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland ist am 14.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des "Dialog" Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland ist am 14.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 10.10.2024. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 21.11.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 477/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des "Dialog" Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland, Bessunger Straße 3-5, 64285 Darmstadt (AG Darmstadt, VR 82040), vertr. d.: 1. Andreas Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), 2. Olga Karsten, …
Geschäfts-Nr.: 9 IN 477/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des "Dialog" Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland, Bessunger Straße 3-5, 64285 Darmstadt (AG Darmstadt, VR 82040), vertr. d.: 1. Andreas Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), 2. Olga Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), ist am 14.06.2024 um 14:25 Uhr gegen den Antragsteller die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen des Antragstellers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragstellers einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 14.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 477/24: Über das Vermögen des "Dialog" Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland, Bessunger Straße 3-5, 64285 Darmstadt (AG Darmstadt, VR 82040), vertr. d.: 1. Andreas Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), 2. Olga Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), …
9 IN 477/24: Über das Vermögen des "Dialog" Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland, Bessunger Straße 3-5, 64285 Darmstadt (AG Darmstadt, VR 82040), vertr. d.: 1. Andreas Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), 2. Olga Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.11.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 477/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des "Dialog" Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland, Bessunger Straße 3-5, 64285 Darmstadt (AG Darmstadt, VR 82040), vertr. d.: 1. Andreas Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), 2. Olga Karsten, Vösendorfring 62 b, 64…
9 IN 477/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des "Dialog" Bildungs-, Kultur- und Integrationsverein der Deutschen aus Russland, Bessunger Straße 3-5, 64285 Darmstadt (AG Darmstadt, VR 82040), vertr. d.: 1. Andreas Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), 2. Olga Karsten, Vösendorfring 62 b, 64380 Roßdorf, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 05.11.2024
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