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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die Ausführung von Beton- u. Stahlbetonbauarbeiten, die Herstellung und der Vertrieb von Industriefußböden, Bodenbeschichtungen und Estrichböden jeglicher Art sowie die Erbringung von allen dazu gehörenden Geschäften und Dienstleistungen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemolith GmbH ist am 18.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Timm Hartwich bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam und Zahlungen der Schuldner an den Schuldner verboten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Widerspruchsfrist für die Prüfung dieser Forderungen endet am 30.09.2025. Zudem ist eine Entscheidung gemäß § 319 ZPO ergangen.
Originalbekanntmachung
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