Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DiBoTec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Haller Straße 219, 74564 Crailsheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 723200
EUID
DEB8537.HRB723200
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 1 IN 8/21
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Fristende für Einwendungen und Anträge
30.06.2026 , 24:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Entwicklung, Fertigung und Montage von elektronischen, elektrischen und elektromechanischen Steuerungen und Baugruppen jeder Art
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DiBoTec GmbH steht ein Betrag von 79.872,68 EUR zur Verteilung für festgestellte Forderungen in Höhe von 675.230,6
69 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Dieser ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis einschließlich 30.06.2026, 24:00 Uhr Widersprüchen gegen Forderungsanmeldungen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände und Stellungnahmen zum Vergütungsfestsetzungsantrag schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 1 IN 8/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DiBoTec GmbH, Haller Straße 219, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Rudolf Dietzell
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Throm, Hauser, St…
1 1 IN 8/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DiBoTec GmbH, Haller Straße 219, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Rudolf Dietzell
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Throm, Hauser, Strobl, von Berlichingen Rechtsanwälte PartG mbB, Ferdinand-Braun-Straße 26, 74074 Heilbronn, Gz.: 000202-21
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 675.230,69 EUR steht ein Betrag von 79.872,68 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 1 IN 8/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DiBoTec GmbH, Haller Straße 219, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Rudolf Dietzell
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Throm, Hauser, St…
1 1 IN 8/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DiBoTec GmbH, Haller Straße 219, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Rudolf Dietzell
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Throm, Hauser, Strobl, von Berlichingen Rechtsanwälte PartG mbB, Ferdinand-Braun-Straße 26, 74074 Heilbronn, Gz.: 000202-21
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zum Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.06.2026, 24:00 Uhr
- ggf. den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Stellungnahmen zum Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Crailsheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen ggf. im Schlusstermin festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, deren Forderungen im Schlusstermin festgestellt werden, nicht an der Schlussverteilung teilnehmen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsfestsetzungsantrag und ggf. die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 30.04.2026
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