Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Die fleissigsten Bienchen GmbH vertr. d. d. GF´in Nicole Tefke
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Gartenstraße 10, 31079 Sibbesse
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207667
EUID
DEP2408.HRB207667
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 32/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
15.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Haushaltshilfe, der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die fleissigsten Bienchen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Bericht vom 23.01.2024 vorgelegt. Eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren ist für den 15.05.2024 angesetzt. Auf der Tagesordnung stehen die Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gemäß §160 Abs. 2 Nr. 3 InsO sowie die Genehmigung des Unternehmenskaufvertrages vom 01.12.2023, wonach das Unternehmen im Ganzen an die geschäftsführende Gesellschafterin Nicole Tefke veräußert wurde. Schriftsätze, die nach dem Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Gemäß §160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn nicht innerhalb der Frist widersprochen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss
51 IN 32/23
14.03.2024
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Die fleissigsten Bienchen GmbH vertr. d. d. GF´in Nicole Tefke, geboren am 02.10.1980, Gartenstraße 10, 31079 Sibbesse (AG Hildesheim, HRB 207667),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Ver…
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss
51 IN 32/23
14.03.2024
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Die fleissigsten Bienchen GmbH vertr. d. d. GF´in Nicole Tefke, geboren am 02.10.1980, Gartenstraße 10, 31079 Sibbesse (AG Hildesheim, HRB 207667),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze bestimmt auf
Montag, den 15.05.2024
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen.
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. §160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
Genehmigung des Unternehmenskaufvertrages vom 01.12.2023, mit dem das Unternehmen im Ganzen veräußert wurde an die geschäftsführende Gesellschafterin Nicole Tefke, Sarstedt.
Auf den Bericht des Insolvenzverwalters vom 23.01.2024 und die am 13.03.2023 zur Akte gereichte Kopie des Vergleichs, wird Bezug genommen.
Gem. §160 InsO gilt die Zustimmung zu dem Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Petzold
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die fleissigsten Bienchen GmbH vertr. d. d. GF´in Nicole Tefke, geb. am 02.10.1980, Gartenstraße 10, 31079 Sibbesse (AG Hildesheim, HRB 207667), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemä…
51 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die fleissigsten Bienchen GmbH vertr. d. d. GF´in Nicole Tefke, geb. am 02.10.1980, Gartenstraße 10, 31079 Sibbesse (AG Hildesheim, HRB 207667), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 33,8 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 140.263,75 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Es werden folgende Zuschläge festgesetzt:
8,8 % für den Mehraufwand aufgrund der Betriebsfortführung unter Berücksichtigung der Vergleichsrechnung hinsichtlich des massemehrenden Fortführungsüberschusses
10 % für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Insolvenzgeldvorfinanzierung für 32 Mitarbeiter.
Für Sanierungsbemühungen und Einigung über die wesentlichen Eckdaten des Übernahmevertrages wird ein Zuschlag in Höhe von 15 % gewährt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 28.10.2024
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