Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Maria Maier geb. Nieland, die das Einzelunternehmen AUTO-ENGEL KFZ Überführungen e.K. betreibt, ist am 19.03.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Rechtsanwältin Jennifer Metzler ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.06.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Jennifer Metzler ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.07.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.08.2024. Die selbständige Tätigkeit der Schuldnerin im Bereich der Kfz-Überführungen ist aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Es ist angekündigt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen wird, sofern sie den Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 45/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kerstin Maria Maier geb. Nieland, geb. am 15.06.1965, Wallhöfener Straße 73, 27729 Vollersode, AUTO-ENGEL KFZ Überführungen e.K. (AG Walsrode, HRA 200876), ist am 19.03.2024 um 15:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeo…
11 IN 45/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kerstin Maria Maier geb. Nieland, geb. am 15.06.1965, Wallhöfener Straße 73, 27729 Vollersode, AUTO-ENGEL KFZ Überführungen e.K. (AG Walsrode, HRA 200876), ist am 19.03.2024 um 15:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@kuhmann.eu, Internet: www.kuhmann.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 19.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 45/24: Über das Vermögen der Kerstin Maria Maier geb. Nieland, geb. am 15.06.1965, Wallhöfener Straße 73, 27729 Vollersode, AUTO-ENGEL KFZ Überführungen e.K. (AG Walsrode, HRA 200876), ist am 01.06.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jennifer Metzler,…
11 IN 45/24: Über das Vermögen der Kerstin Maria Maier geb. Nieland, geb. am 15.06.1965, Wallhöfener Straße 73, 27729 Vollersode, AUTO-ENGEL KFZ Überführungen e.K. (AG Walsrode, HRA 200876), ist am 01.06.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@kuhmann.eu, Internet: www.kuhmann.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.07.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.07.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 04.06.2024
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11 IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Maria Maier geb. Nieland, geb. am 15.06.1965, Wallhöfener Straße 73, 27729 Vollersode, AUTO-ENGEL KFZ Überführungen e.K. (AG Walsrode, HRA 200876), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO …
11 IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Maria Maier geb. Nieland, geb. am 15.06.1965, Wallhöfener Straße 73, 27729 Vollersode, AUTO-ENGEL KFZ Überführungen e.K. (AG Walsrode, HRA 200876), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 04.06.2024
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11 IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Maria Maier geb. Nieland, geb. am 15.06.1965, Wallhöfener Straße 73, 27729 Vollersode, AUTO-ENGEL KFZ Überführungen e.K. (AG Walsrode, HRA 200876), hat die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Te…
11 IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Maria Maier geb. Nieland, geb. am 15.06.1965, Wallhöfener Straße 73, 27729 Vollersode, AUTO-ENGEL KFZ Überführungen e.K. (AG Walsrode, HRA 200876), hat die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@kuhmann.eu, Internet: www.kuhmann.eu dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt:
Die selbständige Tätigkeit der Schuldnerin im Bereich der Kfz-Überführungen unter der Bezeichnung AUTO-Engel KFZ Überführungen e.K. ist aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Vermögen aus dieser Tätigkeit gehört nicht zur Insolvenzmasse, Ansprüche daraus können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 05.06.2024
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